Veranstaltungen

Über uns

Kontakt

AGB

AGB der Firma Wagner-Sound

Stand 01/2011

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Firma Wagner- Sound GbR (Vermieter), geschäftsführender Gesellschafter Tobias Wagner, Bergweg 21 – 02689 Sohland/Spree mit Zweigstelle Dorfstraße 68 in 02708 Rosenbach, verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Mieters/Kunden haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der Wagner-Sound.

2. Vertragsabschluss 

Angebote von Wagner-Sound sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande. Verträge müssen vom Kunden unterschrieben, bis zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgesandt werden, ansonsten kann die Wahrnehmung des Termins an den Vermieter nicht garan­tiert werden. Bei Nichteinhaltung des Termins ist der Vermieter von allen Verpflichtungen den Vertrag betreffend entbunden.

Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schrift­form und sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimm­ten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er ein gleichwertiges Gerät bereitstellt. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass der Vermieter technisch unzureichend ausgestattet ist. Nicht berührt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- oder Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- oder abbaut, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.

Änderungswünsche sind rechtzeitig mitzuteilen, sonst kann eine Zurverfügungstellung der Technik nicht garantiert werden.

2.a Vertragskündigung

Der Mieter kann den geschlossenen Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr jederzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, der Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens beim Vermieter ist ausschlaggebend. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig.

Mit der Auftragserteilung bzw. Reservierung der einzelnen Mietgegenstände durch den Mieter, kann der Vermieter die für diesen Zeitraum reservierten Geräte nicht mehr an andere Mieter vermieten. Deshalb entstehen bei Stornierung der Reservierung Kosten wie folgt:

Ist die schriftliche Kündigung 14 Tage nach Vertragsabschluss bei uns eingegangen, so hat der Mieter generell eine Entschädigung von 10% zu leisten, es sei denn bis zum Beginn des Mietzeitraum sind es weniger als 40 Tage, dann gilt folgendes 40-15 Tage vor dem Abhol-/Aufbautermin: 25%; 14-8 Tage: 50%; 7-4 Tage: 75%; Ab 3 Tage: 100% der Auftragssumme. Gelingt Wagner-Sound eine Neuvermietung der Technik, so steht WS gegenüber dem Mieter insoweit nur ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25% des ihm in Rechnung gestellten Betrages zu.

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung im Lager und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden im Lager. Liefer- und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 17.00 Uhr liegen. Der Vermieter erfüllt den Vertrag durch Bereitstellung der entsprechenden technischen Geräte in seinem Geschäftslokal, auch wenn er die Ware an einem anderen Ort verbringt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware durch den Vermieter statt.

4. Preise und Kautionen

Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zwischen Angebotserstellung und Ausführung, ist bei Rechnungslegungung der neue Steuersatz maßgebend. Irrtümer vorbehalten. Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Für nicht aufgerollte und/oder stark verschmutzte Kabel wird 1,00 Euro je Kabel fällig.

Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste der Wagner-Sound fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände in den Geschäftsräumen auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Verzichtet der Mieter auf eine Überprüfung gelten die Geräte als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangsnahme ausdrücklich gerügt werden. Mängelrügen sind nach Verlassen der Geschäftsräume ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten an den Geräten oder Zubehörteilen oder Verlusten ist dem Vermieter in jedem Falle sofort schriftlich, per email oder per Fax Mitteilung zu machen.

Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebene(s) oder verlorene(s) Mietgegenstände (Zubehör) wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht. Der Mieter ist nach Übernahme für die Geräte und deren Versicherung verantwortlich.

Der Mieter verpflichtet sich seine Veranstaltung rechtzeitig ordnungsgemäß anzumelden (GEMA, Behörden, Feuerwehr, Sanitätsdienste u.s.w.) Die Kosten für den Stromverbrauch, Räumlichkeiten, jeweilige Anmeldungen und insbesondere Kosten für Sicherheitsmaßnahmen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter versichert, dass dem Aufstellen der technischen Anlagen des Vermieters keine behördlichen Verfügungen entgegenstehen und hat sich hiervon vor Vertragsabschluss überzeugt.

Der Mieter garantiert und trägt Sorge, dass sämtliche Anlagen und Steckdosen am Veranstaltungsort geprüft und geerdet sind und entsprechend den geforderten technischen Bedingungen in ausreichender Anzahl und Leistung unmittelbar am Auftrittsort/Bühne zur Verfügung stehen. Für alle Veranstaltungen hat der Mieter ausreichende, stabile und witterungsgeschützte Aufbaumöglichkeiten für die technischen Geräte, insbesondere Mixer/ FOH-Platz (vor der Bühne), zur Verfügung zu stellen.

Sämtliche Mietsachen sind von entsprechendem Fachpersonal nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu installieren. Dies gilt insbesondere bei Musik- und Lichttechnik. Schäden aufgrund von falscher Installation gehen zu lasten des Mieters. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der fachgerechten Installation.

6. Haftungsausschlüsse

Für Schäden und Folgeschäden übernehmen wir keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:

1.) das Nichtzustandekommen des Mietvertrages z. B. wegen Nichtverfügbarkeit, durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder Auftretende Funktionsstörungen bzw. Totalausfall des Mietgegenstandes
2.) Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden,
3.) unvorhersehbarer Verzögerungen der Anlieferung

Jeder sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne geht zu Lasten des Mieters. Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen stets zu Lasten des Veranstalters.

4.) Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, in bar bei Rückgabe der Waren zu leisten.
Sofern eine Kaution gestellt wurde wird diese mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.

8. Sonstiges

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die Wagner-Sound seine im Rahmen der Geschäfts­be­zie­hungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Wagner-Sound in Sohland. Es gilt deutsches Recht.